“Können wir feiern, dass mein Kind einen Juz aus dem Quran auswendig gelernt hat?”
Bismillahi Ar-Rahmani Ar-Rahim,
möge Allah ﷻ den Quran zum steten Begleiter deines Kindes machen, zum Frühling seines Herzens, zum Vertreiber seiner Sorgen, zu seiner Anleitung im Diesseits und zu seiner Fürsprache im Jenseits. Möge Allah ﷻ dich für die Mühen um den Quran deines Kindesmit einer leuchtenden Krone im Paradies belohnen!
Die besonderen islamischen Leistungen unserer Kinder, etwa das Auswendiglernen des Quran oder eines Juz, die Aufnahme des Gebets mit 7 Jahren oder das Beginnen mit dem Hijab… all das sind wunderbare Anlässe, über die wir unseren Kindern große Freude zeigen sollten! Diese Anlässe zu feiern ist unseren Kindern eine Motivation, sich weiterhin um ihren Islam und ihre Pflichten zu bemühen. Es prägt für unsere Kinder einen positiven Zugang zum Deen und verschafft ihnen wohlige Kindheitserinnerungen, die sie in sha Allah zeitlebens mit dem Islam verbinden.
Solche Feiern sind in sha Allah eine Alternative zu verbreiteten Feiern wie Geburtstagen und haben im Gegensatz dazu eine bestärkende Wirkung auf den Deen unserer Kinder. Sie können außerdem Freunde und gleichaltrige Verwandte unserer Kinder motivieren, sich ebenfalls um den Islam und ihre islamischen Pflichten zu bemühen. Die gemeinsamen Feiern aus einem so wunderschönen Anlass pflegen die Geschwisterlichkeit und die Verwandtschaftsbande unter den Muslimen. Jedoch sind solche Feiern keine Belohnung für die Leistung oder die Pflichterfüllung des Kindes! Denn von Anfang an sollen und müssen unsere Kinder lernen, dass der Gläubige keinen diesseitigen Lohn für seine Gottesdienste erwartet. Vielmehr handelt er aus Gehorsam gegenüber Allah ﷻ, aus Streben nach Allahs Wohlgefallen und aus Hoffnung aufs Paradies. Solche Feiern sind keine Belohnung für die Leistung selbst. Vielmehr sind sie ein Zeichen der gemeinsamen Freude, unserer Anteilnahme am Streben unserer Kinder und ihrer Unterstützung.
Um diesen wichtigen Grundsatz zu wahren und um die sonstigen Prinzipien der islamischen Kindererziehung nicht zu untergraben, schlage ich folgende Rahmenbedingungen für das Feiern vor:
Dass der islamische Anlass für die Feier im Vordergrund steht und nicht das Kind selbst in den Vordergrund gerückt wird.
Dass die Feier genutzt wird, um die jeweilige Ibada zu erläutern, zu bestärken und alle Anwesenden zu Allahs Gehorsam und zum Streben nach Seinem Wohlgefallen zu motivieren.
Dass die gemeinsame Freude mit den Gästen im Vordergrund steht und das Kind sich als Gastgeber begreift, indem es an der Vorbereitung des Essens teilnimmt, an der Dekoration und der Vorbereitung schöner Spiele und z.B. kleine Gastgeschenke verteilt.
Dass das Kind nicht unnötig in den Mittelpunkt gerückt und nicht übermäßig vor den Gästen gelobt wird. Dies widerspricht den Zielen der Bescheidenheit und des Haya’ in der islamischen Kindererziehung.
Dass es keinen übermäßigen Konsum gibt in Form zahlreicher, teurer Geschenke. Kleine Freuden und Aufmerksamkeiten sind in sha Allah in Ordnung.
Dass kein unnötiger, übermäßiger oder sogar verschwenderischer Aufwand betrieben wird, der in bloßen Konsum oder Zurschaustellung mündet. Ein selbst gebackener Kuchen oder selbstgemachte Deko, bei denen das Kind mithelfen durfte, und das Feiern im eigenen Wohnzimmer oder Garten sind erzieherisch sinnvoller, als eine teure Themen-Torte, eine groß angelegte Deko oder eine Feier im angemieteten Hochzeitssaal.
Und Allah, der Erhabene, der Allwissende und Allweise, weiß es am besten.
Mögen unsere Kinder zu Trägern des Quran gehören, deren Herzen vom Wort Allahs erfüllt sind, das sie mit ihren Zungen verbreiten und mit ihren Taten umsetzen. Wer sein Kind durch sein Vorbild und seine Mühen den Quran lernen und leben lässt, hat ihm wahrlich das beste Geschenk gemacht.